Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung des Kaufpreises für ein Grundstück; Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Nutzbarkeit eines Grundstückes als Sachmangel; Arglistiges Verschwiegen eines Fehlers des verkauften Grundstückes; Nutzbarkeit als Hausgarten als Eigenschaft; Zugehörigkeit eines ...
- Judicialis
BauGB § 35; ; BGB § ... 166 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F; ; BGB § 459 a.F.; ; BGB § 462 a.F; ; BGB § 459 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 472 a.F.; ; BGB § 476 a.F.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 515 Abs. 3 a.F; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwirksamer Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bürgerlichen Rechts - Garten im Landschaftsschutzgebiet Grundstückskäufer erreichen Teilrückzahlung des Kaufpreises
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 10 O 498/99
- OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 448
- MDR 2003, 261
- BauR 2003, 1090 (Ls.)
- BauR 2003, 772 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Anforderungen an Arglist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42; BGH NJW-RR 1997, 270). - BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Nach der Lebenserfahrung kann von der Kenntnis eines schwerwiegenden verborgenen Mangels auf die Einsicht und die Billigung geschlossen werden, dass der Vertragspartner den Mangel vielleicht nicht kennt und andernfalls den Vertrag möglicherweise nicht oder nicht so, wie geschehen geschlossen hätte (BGHZ 109, 327, 333). - BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90
Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Insbesondere öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Nutzbarkeit eines Grundstückes, die aus Gründen des Gemeinwohls bestehen und vom Verkäufer nicht beseitigt werden können, sind nicht als Rechts- sondern, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 459 BGB (a.F.), als Sachmangel anzusehen (BGH NJW 1992, 1384ff.;… Palandt-Putzo, 61. Aufl., § 434, Rnr. 6;… MüKo-Westermann, Bd. 3, 3. Aufl., § 434, Rnr. 5, § 459, Rnr. 34;… Soergel-Huber, Bd. 3, 12. Aufl., § 459, Rnr. 28-29). - BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42; BGH NJW-RR 1997, 270).
- OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 U 50/12
Kaufvertrag: Arglistige Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein
Einerseits kommt es darauf an, zu welchem Zweck das Grundstück nach dem Vertrag erworben worden wird, zum anderen darauf, welche Nutzungsbeschränkungen im konkreten Falle bestehen (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 261, juris Rn 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, OLG NL 2002, 156). - OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in …
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261). - LG Coburg, 02.07.2007 - 14 O 582/06
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Hauskäufers gegen den …
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Gericht folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks z.B. BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).